22.01.2019

Die Wohnraumagentur informiert: Was der Kälteeinbruch für Eigentümer, Vermieter und auch Mieter bedeutet

Haftung bei einem Glätteunfall vor dem Haus....

Rutschige Gehwege und ein Unfall ist schnell passiert. Besonders im Trouble des geschäftigen Frankfurts kann es schnell zu einem Unfall auf dem Gehweg kommen. Der Winter bereitet nicht nur Passanten manche Probleme, sondern vor allem Wohnungseigentümer, Hauseigentümern und Vermietern. Doch auch Mieter sollten sich Gedanken machen, wer denn nun wirklich haftet bei einem Glätteunfall vor dem Haus. Wer ist räum- und streupflichtig? Im Hochhaus Dschungel der Rhein-Main Metropole kann dies nicht immer so eindeutig sein.

Grundsätzlich sind Haus- und Grundeigentümer verantwortlich auf ihren Grundstücken für Sicherheit zu sorgen. Sie als Eigentümer bewohnen das Haus nicht selbst und haben es vermietet? Dann haben Sie Möglichkeit diese Pflicht eingeschränkt auf Ihren Mieter zu übertragen.

Üblich ist dies bei unmöblierten Wohnungen, die auf unbestimmte Zeit angemietet werden. Bei einem Wohnen auf Zeit Konzept und möblierten Vermietungen werden die Kosten für einen Räumdienst fast immer auf die Nebenkosten verteilt. Dies ist natürlich auch bei unmöblierten Wohnungen eine Alternative.

Sollten Sie eine Wohnung mieten, bei der Ihnen die Streu- und Räumungspflicht vom Vermieter übertragen wurde, muss der Eigentümer trotz allem seiner Überwachungspflicht nachkommen. Erst wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter regelmäßig die freien Gehwege kontrollierte, können Sie als Mieter in nächster Instanz haftbar gemacht werden.

Glückerweise sehen die Uhrzeiten der Streu- und Räumungspflicht auch ein Wochenende vor: An Sonn- und Feiertagen muss man seine Pflicht erst ab 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfüllen. Werktags dann schon früher: Von Montag bis Samstag müssen die Straßen ab 07:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr geräumt sein. 

Und wann ist die Stadt verantwortlich?

Ein neustes Urteil des Bundesgerichtshofes besagt, dass eine Kommune einen Eigentümer erst dazu verpflichten muss den öffentlichen Gehweg von Eis und Schnee zu befreien. Erst dann kann der Eigentümer bei Unterlassen haftbar gemacht werden. Hat die Gemeinde es versäumt einem Eigentümer diese Pflicht zu übertragen, haftet sie selbst bei Unfällen Dritter.

 

Our company informs: The meaning of the sudden cold spell in Germany for owners, landlords and tenants

Liability for black ice accidents

 

Slippery pavements cause a lot of accidents in the winter time. Especially in the busy city of Frankfurt an accident on an icy road happens quickly and the consequences can often be permanent. But who is legally liable for accidents based on a slippery icy road? Who takes the obligation to strew salt or sand on black ice?

In general every owner has the responsibility to take care for clean and ice free pavments on the own property. But the owner can transfer this responsibility to the tenants. If this is the case, the responsible tenant assumes the liability. The owners only obligation is to check, if the tenant carries out one's duty.

The tenants or rather the owner needs tu fulfill this obligation from 7 am until 8 pm on weekdays and on Saturdays from 9 am until 8 pm.

Sometimes the municipality takes the liability: If the community doesn't give the owner the official obligation to strew salt on public pavements, the community itself is liable towards third parties.

 


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