Jetzt wird’s Zeit: Ab dem 01.01.2015 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
Die Rauchmelderpflicht gilt auch für möblierte Wohnungen auf Zeit in Frankfurt.
Gemäß § 13 Abs. 5 HBO müssen in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils über mindestens einen Rauchwarnmelder verfügen.
Der Eigentümer ist für die Anschaffung und Installation der Rauchmelder zuständig. Verantwortlich für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist der Mieter.
Der Eigentümer ist für die Anschaffung und Installation zuständig, der Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder!
Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrungen im Bereich Immobilien und vermitteln Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.
Neben den herkömmlichen Mietwohnungen gehören auch möblierte
Wohnungen auf Zeit zu unserem Portfolie sowie die Vermittlung
von Immobilien zum Kauf und Verkauf.
Unsere jahrelange Expertise ermöglicht uns ein vielfältiges Angebot
von mehreren tausend Wohnungen zu stellen.
Bei allen Fragen rund um das Thema Wohnen, Mieten und Kaufen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.