Der Vermittlungsauftrag...
...ist das entscheidende Bindeglied zwischen Ihnen und uns. Der schriftliche und vom Interessenten unterzeichnete Auftrag ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit. Dies schreibt der Gesetzgeber zur vertraglichen Absicherung von Auftraggeber und Vermittler vor.
(Download als Acrobat PDF-Datei)
Hieraus ergibt sich ausdrücklich keine irgendwie geartete Mietverpflichtung durch den Auftraggeber! Kommt kein Mietvertrag zustande, entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten.
Unverbindliche Anfragen nach Wohnungen sind uns natürlich ebenso willkommen. Doch haben Sie bitte Verständnis dafür, daß wir Ihnen ohne schriftlichen Auftrag keine Objekt- bzw. Vermieteranschriften nennen können.
Individuelle Fragen zum Vermittlungsauftrag beantworten wir Ihnen gern persönlich.
Rufen Sie uns an! Das Team der Wohnraumagentur hilft Ihnen gern weiter: |
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Telefon: |
(0 69) 71 91 23 - 0 |
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Telefax: |
(0 69) 71 91 23 - 23 |
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