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Mietrecht-Mythos 10

Schuhe und anderen persönliche Gegenstände des Mieters würfen weder im Treppenhaus noch im Gemeinschaftsflur abgestellt werden, denn der Mietvertag beschränkt sich alleine auf die Mietwohnung. Ausnahmen hiervon gelten jedoch für Kinderwagen und Rollatoren.

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