Verkaufscourtage ist Verhandlungssache
Das zum 01.06.2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum. Der Verkauf von Immobilien ist von dem Gesetz nicht berührt.
Die Maklercourtage beim Immobilienverkauf ist wie bisher gesetzlich nicht geregelt.
Mit der Folge, das Immobilienverkäufe weiterhin frei verhandelbar sind.
Bei einem Verkauf kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss. Dies ist Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Makler.