29.05.2015

Das „Bestellerprinzip“ tritt zum 01.06.2015 in Kraft

Änderung bei der Provisionsregelung

 

Mit Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) tritt auch das viel diskutierte „Bestellerprinzip“ zum 1. Juni 2015  in Kraft. Damit einhergehen Änderungen bei der Provisionsregelung.

Das Bestellerprinzip sieht vor, dass derjenige, der  den Vermittler bestellt und beauftragt, diesen auch bezahlt. Das Gesetz ist dergestalt formuliert, dass nunmehr der Vermieter, der einen Makler eingeschaltet hat,  in fast allen Fällen als „Besteller“ angesehen wird und damit auch die Provision an den Makler zahlen wird. Für Mieter wird die Vermittlung einer Wohnung durch einen Makler in aller Regel provisionsfrei, also kostenlos sein.

Ziel der Neuregelungen ist es unter anderem wirtschaftlich schwächere Mieterhaushalte vor Überforderung zu schützen. Obwohl wir überwiegend mit wirtschaftlich gut aufgestellten Firmen zusammen arbeiten, müssen wir als Maklerunternehmen uns den Neuregelungen fügen und werden die Änderung ab dem 01.06.2015 umsetzen.

Für Mieter werden daher ab dem 01.06.2015 die Wohnungen provisionsfrei angeboten werden.

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