21.06.2018

Das Mietrecht und seine Mythen....

Welche Rechten und Pflichten gibt es? Und was stimmt wirklich? Wir klären auf!

In diesem Beitrag wollen wir Ihnen einmal die geläufigsten Mietrecht - Mythen vorstellen und einige Missverständnisse aus dem Weg räumen.

 

Mythos Nr. 1:  Zweitschlüssel

Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel haben und Schlüssel nur in Absprache mit dem Mieter behalten

 

Mythos Nr. 2 : Ausstehende Miete und Kaution

Es besteht eine Verpflichtung, die Miete bis zum Auszug zu zahlen. Eine Verrechnung mit der Kaution ist nicht möglich.

 

Mythos 3: Gleichbehandlung vom Vermieter

Es gibt kein Gleichbehandlungsgrundsatz im Mietrecht. Der Vermieter darf die einzelnen Mietparteien unterschiedlich behandeln sofern er diese nicht diskriminiert

 

Mythos 4: Nacht Duschen verboten

Es gibt kein Gesetz, dass Mieter das nächtliche Duschen verbietet.

 

Mythos 5: Der Einzug des Partners muss genehmigt werden

Der Einzug eines Ehepartners oder naher Familienangehöriger kann ohne Erlaubnis erfolgen. Der Einzug des Lebenspartners oder von Freunden muss in jedem Fall mit dem Vermieter abgestimmt werden, da es sich im Sinne des Gesetztes um den Einzug eines Dritten handelt.

 

Mythos 6: Früher aus dem Mietvertrag mit 3 Nachmietern

Eine solche Regelung ist auf keiner rechtlichen Grundlage aufgebaut. Rechtlich gilt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde und ein frühes Austreten aus dem Vertrag liegt im Ermessend es Vermieters.

 

Mythos 7: Der Flur darf mitbenutzt werde

Auch hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Der Mietvertrag beschränkt sich allein auf die Mietwohnung.

 

Mythos 8:  Grillen auf dem Balkon

Das Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, kann aber rechtlich eingeschränkt werden auf eine bestimmte Anzahl im Monat / Jahr.

 

Mythos 9: Mietminderung braucht die Erlaubnis vom Vermieter

Voraussetzung für eine Mietminderung ist ein erheblicher Mangel in der Wohnung, der di Nutzung einschränkt. Der Vermieter muss informiert werden und den Mangel in einer angemessen Frist beheben. Sobald der Vermieter Kenntnis über den Mangel hat, kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen. Die Minderung muss dem Mangel angemessen sein. Eine unverhältnismäßige Höhe kann zur Kündigung führen.

 

Mythos 10:  Mietvertrag mit Einzug gültig

Der Mietvertrag ist bereits mit dessen Unterzeichnung gültig. Ab der Unterzeichnung müssen sich beide Parteien an die Kündigungsfrist halten.

 

Mythos 11:  Bei Auszug muss die Wohnung weiß gestrichen werden

Der Vermieter darf keine Farbauswahl diktieren.  Der Mieter muss die Wände nicht weiß streichen, selbst wenn die Wohnung renoviert übergeben werden muss.

 

Mythos 12: Nach 3 Monaten steht der Untermieter im Vertrag

Der Mietvertrag geht nicht automatisch an den Untermieter über. Der Hauptmieter bleibt immer der Vertragspartner des Vermieters unabhängig davon, wer die Miete zahlt.

 

Mythos 13:  In Frankfurt sind Ferienwohnungen verboten

Wer seine Wohnung dem Hauptzweck entfremdet und ein kommerzielles Geschäft mit der Wohnung entsteht, handelt illegal.

 

Mythos 14: Der Vermieter darf Wasser / Heizung abstellen, wenn keine Miete eingeht

Der Vermieter darf dem Mieter weder Wasser noch Heizung abstellen. Bei einem Ausbleiben von 2 Monaten darf er aber dem Vermieter kündigen

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