13.07.2016

Mietrecht-Mythos 10

Mieter dürfen Schuhe nicht im Gemeinschaftsflur abstellen

Schuhe und anderen persönliche Gegenstände des Mieters würfen weder im Treppenhaus noch im Gemeinschaftsflur abgestellt werden, denn der Mietvertag beschränkt sich alleine auf die Mietwohnung. Ausnahmen hiervon gelten jedoch für Kinderwagen und Rollatoren.

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