Der Vermieter muss Mieter nicht gleich behandeln
Ein Gleichbehandlungsgrundsatz im Mietrecht existiert nicht. Das bedeutet, dass der Vermieter Mieter unterschiedlich behandeln darf. Daher ist es zulässig, wenn der Vermieter einer Mietpartei die Haustierhaltung erlaubt, einer anderen jedoch nicht oder die Miete nur einer Partei erhöht. Die Grenzen der Entscheidungsfreiheit des Vermieters finden sich jedoch im Rahmen der Diskriminierung des Mieters.