Vermieter müssen den Einzug, mit Angabe aller Personen die in die Wohnung einziehen, bestätigen.
Zum 01.November wurde das neue Bundesmeldegesetzt eingeführt.
Folgendes hat sich geändert:
Der Vermieter muss seinem Mieter eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen.
Der Mieter muss diese Bescheinigung der Meldebehörde vorlegen.
Für Wohnen auf Zeit (möbliert) gilt:
Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine
Wohnung bewohnt, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Nach Ablauf der sechs
Monate muss sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Für
Personen, die eigentlich im Ausland wohnen und im Inland
nicht gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.
Eine Vorlage für eine „Wohnungsgeberbestätigung“ finden Sie unter:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2745&_ffmpar[_id_inhalt]=4900711