05.05.2014

Stellungnahme zum Bestellerprinzip

Der möblierte Wohnungsmarkt funktioniert anders

Das Bestellerprinzip soll dem Mieterschutz dienen. Vielleicht sorgt die Neuregellung auf dem konventionellen Maklergeschäft für mehr Gerechtigkeit. Dies möchten wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass in dem Gesetzentwurf in Bezug auf das Bestellerprinzip nicht erwähnt wird, dass ein Parallel-Markt – der möblierte Wohnungsmarkt  existiert. Ein Markt, der anders funktioniert:

Unsere Kunden suchen möblierten Wohnraum, weil sie sich befristet und unter beruflichem Aspekt in Frankfurt aufhalten. Sie haben keine Zeit für die Wohnungssuche und bedienen sich unserer ausgewählten Angebote. Überwiegend Firmen und Banken bezahlen uns für unsere Dienstleistung, die nicht angezweifelt, sondern anerkannt wird, auch weil sich die Vergütung  an der tatsächlichen Dauer des Mietvertrages orientiert (15 % pro Monat = max. 10 Monate.) Unsere finanzielle Forderungen richten sich somit an die Wirtschaft und nicht an sozial benachteiligte Bürger dieses Landes.

Wir sind der Meinung, dass der möblierte Wohnungsmarkt von dieser neuen Regelung unberührt bleiben muss. Wir wünschen uns, dass wir weiterhin als Bindeglied zwischen Vermietern und den Firmen (Kontakte, die wir seit vielen Jahren pflegen) wertgeschätzt werden.

 

 

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