Wir berechnen unsere Provision von der Nettomiete
Im Zuge der Einführung des Bestellerprinzips zum 01.06.2015 haben wir unsere Provision für die Vermittlung einer möblierten Wohnung nicht erhöht, sondern eins zu eins an die Vermieter weiter gegeben. Dem Vermieter entstehen dadurch keine höheren Kosten als ehemals dem Mieter.
Wir berechnen unsere Provision von der Nettomiete. Wenn aber der Eigentümer keine Nettomiete angeben möchte, ist die Pauschalmiete unsere Kalkulationsgrundlage.