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Anfrage

Wir suchen für Sie das Objekt, welches zu Ihren Suchkriterien passt.

Angebot

Wir senden Ihnen vom ausgewählten Objekt ein ausführliches Exposé mit Informationen und Fotos.

Bitte nennen Sie uns einen Tag oder eine Zeitspanne, wenn Sie die Besichtigung der Immobilie durchführen möchten. Auf Wunsch holen wir Sie hierzu ab.

Wenn Sie sich für ein Objekt entschieden haben, bereiten wir mit dem Notar den Kaufvertrag vor und begleiten Sie zu dem Beurkundungstermin.

Ab dem 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regelungen hinsichtlich der Maklerprovision: Der Bundestag und Bundesrat hat das “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” beschlossen (nicht für Mehrfamilienhäuser). Hintergrund des neuen Gesetzes ist, dass (private) Immobilienkäufer, welche sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, zukünftig in den Kaufnebenkosten entlastet werden.

Oft war es in Hessen üblich, dass der Käufer einer Immobilie die gesamte Maklerprovision in Höhe von ca. 5% zzgl. der Mehrwertsteuer (5,95% brutto) zahlen musste, obwohl der Verkäufer (ebenfalls und anfänglich) den Immobilienmakler mit der Vermittlung seiner Immobilie beauftragt hat.

Diese Kosten werden jetzt zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen. Erwirbt der Käufer eine Immobilie in gewerblicher Tätigkeit, so kann die Verteilung der Maklerprovision weiterhin anderen Vereinbarungen unterliegen.

Service

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