Verkaufscourtage ist Verhandlungssache
Das zum 01.06.2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum. Der Verkauf von Immobilien ist von dem Gesetz nicht berührt.
Die Maklercourtage beim Immobilienverkauf ist wie bisher gesetzlich nicht geregelt.
Mit der Folge, das Immobilienverkäufe weiterhin frei verhandelbar sind.
Bei einem Verkauf kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss. Dies ist Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Makler.
Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrungen im Bereich Immobilien und vermitteln Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.
Neben den herkömmlichen Mietwohnungen gehören auch möblierte
Wohnungen auf Zeit zu unserem Portfolie sowie die Vermittlung
von Immobilien zum Kauf und Verkauf.
Unsere jahrelange Expertise ermöglicht uns ein vielfältiges Angebot
von mehreren tausend Wohnungen zu stellen.
Bei allen Fragen rund um das Thema Wohnen, Mieten und Kaufen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.