09.11.2021

Das große Mysterium der Bereitstellungszinsen

Unwissenheit schützt Frankfurter Immobiliekäufer vor Zahlung nicht....

Die Investition des Lebens ist der Immobilienkauf. Für viele ein Prestige und die Erfüllung eines lang ersehnten Wunsches. Meist ist der Wunsch nach einem kleinen Häuschen im Grünen in der Umgebung Frankfurts, oft auch der Gedanke der Altersvorsorge durch eine Kapitalanlage in Form einer Wohnung in der Bankenstadt am Main.

Der Neukauf einer Altimmobilie oder der komplette Neubau eines Wohnobjektes bietet viele Möglichkeiten der Nutzung. Möbliertes Wohnen in einem voll ausgestatteten Apartment, Wohnen auf Zeit, Pendlerwohnungen, reguläre Mietwohnungen in Frankfurt am Main oder unmöblierte Wohnungen...die Liste ist lang, wer für die gekaufte Immobilie Verwendung findet.

Der Erwerb eines Hauses, eines Gebäudekomplexes oder einer Eigentumswohnung bringt nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch Verpflichtungen, Verantwortung und manchmal auch Kostenfallen. Der Bereitstellungsgzins ist eine dieser versteckten und oft nicht bekannten Kostenfallen.

Vermieter in Frankfurt sind froh über jeden zuverlässigen Mieter. Egal, ob dies in den möblierten Wohnungen geschieht oder in großen Mietwohnungen ohne Austattung.

Nicht jeder, der in eine Immobilie investiert, hat unbedingt das Geld für das Objekt unter dem Kopfkissen liegen. Viele Investoren nehmen sich für die Immobilieninvestition ein Darlehen auf. Der Bereitstellungszins überrascht diese dann, da im allgemeinen Volksmund eher Erleichterung herrscht, wenn ein "Geldleihen" vermieden werden kann.

In welchen Situationen müssen Eigentümer, die planen eine Immobilie für die Vermietung von Wohnungen, Apartments und Häuser zu nutzen, achten?

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Bereitstellungszins eine Gebühr ist, wenn man sein Geld nicht wie geplant nutzt. Nach Ablauf des Eigenkapitals kann ein Darlehen genutzt werden. Oft geschehen Auszahlungen in mehreren Schritten. Das führt dazu, dass es dauert bis der letzte Darlehensteil ausgezahlt ist. Wenn die bereitstellungszinsfreie Phase abläuft, dann müssen Eigentümer mit dem Bereitstellungszins rechnen.

Genau hier liegt der Knackpunkt: Investoren und Bauherren müssen sich am besten vorab genausten im Klaren sein, wann welche Bauphase beginnt und welcher Geldfluss dahinter benötigt wird. Dann kann schon vor Baubeginn dieses Risiko einkalkuliert werden. Im Voraus ist ein Vergleich ratsam, welche Auswirkung die Ausweitung der Bereitstellungszinsfreien Zeit auf die Laufzeit des Darlehens hat und im Gegenzug welche Kosten durch Bereitstellungszinsen anfallen.

 

Wissen ist auch als Investor Macht :-)

 

 

Banken verlangen für die Bereitstellung eines Annuitätendarlehens sogenannte Bereitstellungszinsen, wenn dieses nicht innerhalb einer bestimmten Frist – der bereitstellungszinsfreien Zeit – an den Bauherren vollständig ausgezahlt wird. Die Bereitstellungszinsen sind nicht zu verwechseln mit dem eigentlichen Darlehenszins bzw. Sollzins. Bereitstellungszinsen fallen – wenn sie anfallen - extra an und sind nicht im Effektivzinssatz berücksichtigt.

 

 

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