10.02.2022

Der Immobilienkauf rund um Frankfurt

Welche Erwerbsart passt zu mir?

Viele Wege führen zum Ziel - so auch beim Immobilienkauf. Wurde erst einmal die Entscheidung für eine Wohnung oder ein Haus in Frankfurt am Main getroffen, begegnen einem bei der Suche nach dem geeigneten Objekt viele Begrifflichkeiten.

Wir haben schon in der Vergangenheit einige Tipps für oder gegen die Entscheidung eines Immobilienkaufes gegeben. Doch nicht nur die generelle Entscheidung für ein Eigentum ist auschlaggebend. Genauso entscheidend ist auch die Erwerbsart des Traumobjektes.

Viele Menschen träumen vom Eigenheim aus vielerlei Gründen: Als Eigentümer wollen sie vom Mieter zum Vermieter werden oder sie wollen die neu erworbene vier Wände für den Eigengebrauch nutzen.

Doch welche Erwerbsart ist sinnvoll für den eigenen Zweck?

Es gibt den Standardkauf, den Kauf einer Immobilie im Erbbaurecht oder den Kauf auf Leibrente.

Die meisten Käufe hierzulande sind Standardkäufe. Man tauscht hier Ware, also das Haus oder die Eigentumswohnung in Frankfurt gegen eine vereinbarte Zahlung. Die Mehrheit involviert die Bank und finanziert sich den Kauf über ein Darlehen.

Der Immobilienmarkt in Frankfurt ist sehr gefragt und meist erhält man Eigentum nur für eine entsprechend hohe Zahlung. Manchmal findet man bei Immobiliensuchmaschinen jedoch doch ein vermeintliches Schnäppchen. Die Begeisterung ist dann groß - bis die Interessenten das Wort "Erbbaurecht" entdecken. Die meisten sehen dann schnell wieder ab und gehen weiter auf die Immobiliensuche in Frankfurt.

Ist der Kauf auf Erbbaurecht wirklich so unvorteilhaft?

Beim Kauf auf Erbbauchrecht muss man einige Punkte vorab wissen, damit keine Überraschungen kommen. Bei dieser Erwerbsart erwirbt man nur die Wohnung oder das Haus, nicht aber das Grundstück. Sie kaufen Ihre Wohnung dann für eine bestimmte Laufzeit - meist 66 oder 99 Jahre. Die Objekte mit Erbbaurecht sind günstiger als reguläre Kaufimmobilien. Sie sollten jedoch beachten, dass eine Art Miete bei diesen Objekten anfällt: Der sogenannte Erbbauzins. Der Erbbauzins ist von beiden Parteien frei verhandelbar. Durch den fehlenden Erwerb des Grundstückes sind diese Wohnungen und Häuser deutlich günstiger. Zusätzlich sinkt mit jedem Jahr die Laufzeit des Erbbaurechtes, weshalb die Objekte weniger gefragt sind. 

Unser Tipp: Ist eine lange Laufzeit von 50 bis 90 Jahren verfügbar, kann der Kauf auf Erbbaurecht eine gute Alternative sein. Vor allem Kapitalanleger können profitieren, da sie durch den Erwerb des Objektes und das Vermieten während der Lebenszeit eine Rendite erzielen können.

Als dritte Erwerbsart gibt es den Kauf auf Leibrente, die durchaus für beide Seiten profitabel sein kann. Bei dem Kauf auf Leibrente wird zwischen Verkäufer und Käufer ein Vertrag geschlossen, indem der Käufer sich verpflichtet in regelmäßigen Abständen dem Verkäufer einen Geldbetrag auszuzahlen bis dieser verstirbt. Die Erben des Verkäufers haben keinen Anspruch auf das Wohneigentum. Häufig ist die Voraussetzung auch noch eine vereinbarte Einmalzahlung. Vorteil für den Käufer ist, dass dieser direkt nach der Beurkundung Eigentümer der Wohnung oder des Hauses wird. Der Verkäufer erhält im Gegenzug ein zusätzliches Einkommen im Alter.

 

 

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