30.04.2014

EnEV 2014- die neue Energiesparverordnung gilt auch für möblierte Wohnungen auf Zeit

Sehen Sie hier die wichtigsten Neuregelungen rund um den Energieausweis

Wegen der neuen Energiesparverordnung, die  am 01.05.2014 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie bitten, falls dies noch nicht geschehen ist, uns zu Ihrem Objekt, welches wir in unserer Datenbank pflegen, einen Energieausweis zu senden.

Soweit ein Energieausweis vorliegt müssen seit dem 01.05.2014 bestimmte Pflichtangaben zu energetischen Kennwerten aus dem Energieausweis bereits bei kommerziellen Immobilienanzeigen enthalten sein. Spätestens bei der Besichtigung des Objekts hat der Vermieter/Verkäufer dem potenziellen Mieter/Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Unverzüglich nach Abschluss des Mietvertrages/Kaufvertrages hat der Vermieter/Verkäufer dem Mieter/Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.

Die genannten Neuregelungen zum Energieausweis gelten sowohl für nicht möblierte Wohnungen, als auch für möblierte Wohnungen auf Zeit. 

 

 

Zurück

Über WohnRaumAgentur

Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrungen im Bereich Immobilien und vermitteln Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.

Neben den herkömmlichen Mietwohnungen gehören auch möblierte
Wohnungen auf Zeit zu unserem Portfolie sowie die Vermittlung
von Immobilien zum Kauf und Verkauf.

Unsere jahrelange Expertise ermöglicht uns ein vielfältiges Angebot
von mehreren tausend Wohnungen zu stellen.

Bei allen Fragen rund  um das Thema Wohnen, Mieten und Kaufen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Adresse

WohnRaumAgentur
Voltastraße 76
60486 Frankfurt am Main
Termin nach Vereinbarung
0172-6816774