22.04.2022

Erbbaurecht in Frankfurt

Kann dies eine Alternative zum Grundstückskauf in Frankfurt sein?

Das Thema rund um das Erbbaurecht begegnet Kaufinteressenten einer Immobilie in Frankfurt bei der Suche doch häufiger als diese annehmen. Zu Anfang möchten wir erst einmal mit einem weit verbreitetem Missverständnis aufräumen: Das Erbbaurecht und die Erbpacht sind der offiziellen Bedeutung nach nicht das Gleiche. Jedoch wird umgangssprachlich das Erbbaurecht auch als Erbpacht bezeichnet, obwohl es diese seit 1947 nicht mehr in Deutschland gibt.

Wo liegt der Unterschied? Die Erbpacht berechtigt den Pächter eines Grundstückes dieses zu bewirtschaften. Die Erbpacht gab es früher oft in der Landwirtschaft oder im Bauerntum. Der Pächter konnte eigenständig über das Grundstück verfügen und dieses verwalten. Das Erbbauchrecht ermächtigt den Bauherren auf einem Grundstück zu bauen.

Mögliche Käufer oder Investoren schrecken meist vor dem Erbbaurecht zurück. Doch welche Risiken sehen sie darin? Der Wohnraum im Rhein-Main Gebiet ist knapp und eigentlich sollte man jede Chance auf Eigentum in Frankfurt nutzen, oder? Schließlich ist Frankfurt beliebt und Wohnungen werden schnell und oft vermietet. Es gibt genügend interessierte Mieter in Frankfurt an möblierten Apartments, voll ausgestatteten Wohnungen oder regulären Mietwohnungen - da sollte das Erbbaurecht doch keine Abschreckung darstellen?

Bei einem Erbbaurecht erhält der Erbpachtnehmer für einen festgelegten Zeitraum ein Grundstück für das er den sogenannten Erbzins zahlt. Der Erbzins wird entweder monatlich oder jährlich gezahlt. Der Erbbaunehmer kann auf dem Grundstück bauen, seine Immobilie vermieten, verkaufen oder das errichtete Gebäude selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Der Erbzins beträgt i.d.R. 4-6 % des Grundstückwertes und kann alle drei Jahren angepasst werden.

Vorteil beim Erbbaurecht ist, dass die normalerweise hohen Grundstückspreise umgangen werden, da Grundstücke mit einem Erbbaurecht günstiger sind. Dadurch können sich einkommensschwächere Haushalte doch noch den Traum vom Eigenheim erfüllen. Der Eigenkapitalanteil erhöht sich, gleichzeitig sinkt der Finanzierungsbedarf durch die Nicht-Inanspruchnahme eines Darlehens.

Investoren und Kaufinteressenten befürchten, dass sie aufgrund der fehlenden Eigentumsrechte am Grundstück im Nachteil sind, der Erbzins unvorhergesehen Kosten hervorruft und sie nicht eigenmächtig über ihr Eigentum verfügen können. Diese Sorgen können wir zum Teil etwas abmildern: Erbbaunehmer haben gewisse Rechte, die vertraglich geregelt sind und ebenfalls gesetzlich im Erbbaurechtsgesetz niedergeschrieben sind. Demnach können Erbbaugeber nicht wahllos über Ihr Grundstück inkl. Immobilie entscheiden. 

Zudem sind die Vertragslaufzeiten sehr hoch. Das Leben in den eigenen vier Wänden ist also auf Lebzeiten wahrscheinlich gesichert. Der Gedanke, dass etwaige Erben sich mit möglichen Problemen herumschlagen müssen, macht es vor allem Kaufinteressenten mit Kindern etwas schwerer.

Grundsätzlich sollte man sich die Entscheidungen für den Kauf einer Immobilie in Frankfurt immer gut überlegen. Natürlich werden Wohnungen vor allem hier im Rhein-Main Gebiet zur Vermietung immer gebraucht werden und ein kluges Händchen kann auch den Erbbau lukrativ gestalten. Vor- und Nachteile müssen genausten verglichen und abgewogen werden - gerne unterstützen wir Sie hierbei!

Ebenfalls kümmern wir uns auch um den Verkauf Ihrer Erbbauimmobilie in Frankfurt - wir bringen die richtigen Parteien zusammen, sodass alle Beteiligten glücklich aus einem angestrebten Verkauf einer Immobilie in Frankfurt gehen!

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