10.08.2016

Mietrecht-Mythos 11

Der Vermieter darf weder Heizung noch Wasser abstellen, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt

Zahlt der Mieter die Miete nicht, darf der Vermieter Wasser und Heizung nicht abstellen.  Bleibt die Miete jedoch zwei Monate aus, kann der Vermieter dem Mieter kündigen.

Zurück

Über WohnRaumAgentur

Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrungen im Bereich Immobilien und vermitteln Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.

Neben den herkömmlichen Mietwohnungen gehören auch möblierte
Wohnungen auf Zeit zu unserem Portfolie sowie die Vermittlung
von Immobilien zum Kauf und Verkauf.

Unsere jahrelange Expertise ermöglicht uns ein vielfältiges Angebot
von mehreren tausend Wohnungen zu stellen.

Bei allen Fragen rund  um das Thema Wohnen, Mieten und Kaufen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Adresse

WohnRaumAgentur
Voltastraße 76
60486 Frankfurt am Main
Termin nach Vereinbarung
0172-6816774