18.04.2023

Vergleich möblierte und nicht möblierte Vermietung

Entscheidungshilfen

Die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses kann möbliert oder unmöbliert erfolgen. Möblierte Wohnungen sind meist voll ausgestattet, so dass man als Mieter einfach nur mit dem eigenen Koffer einziehen kann. Alle Einrichtungsgegenstände, die man benötigt stellt sie bereit. Bestenfalls ist die gewünschte Wohnung auf Zeit stilvoll eingerichtet und enthält hochwertige Möbel. Die Mietverhältnisse reichen meist von 3 bis 24 Monaten. Man sollte sich also im Vorfeld überlegen, welche Art des Mietvertrags gewünscht ist und in die persönlichen Lebensumstände passt. Eine möblierte Vermietung kann für Mieter interessant sein, die keine eigenen Möbel besitzen oder nur vorübergehend in dem möblierten Apartment bleiben möchten, (z.B. aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder eines Studiums) In der Regel sind Firmen daran interessiert für ihre Mitarbeiter die passende möblierte Wohnung in Frankfurt zu finden und wenden sich dann an uns. Auf dem möblierten Wohnungsmarkt formulieren beide Parteien meist eigene Gesetzte, weil hohe Flexibilität gewünscht wird. Sollte es aber zu einem Streitfall vor Gericht kommen gilt das Gesetz der Vermietung im Allgemeinen.

Die wesentlichen Unterschiede bei der möblierten Vermietung sind wie folgt aufgelistet:

Unmöbliert:
Bei einer unmöblierten Wohnung, einer WG oder einer eigenen Immobilie hat der Mieter die Möglichkeit die Zimmer nach seinen eigenen Vorstellungen einzurichten. Die Miete ist in der Regel günstiger.

Die Mietdauer: Es gilt eine unbefristete Mietzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (bis auf wenige Ausnahmen)

Um Strom und Internet in einer unmöblierten Wohnung kümmert sich der Mieter selbst.

Die Sauberkeit der Unterkunft liegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters.

Kaution: Es gilt die gesetzliche Kautionsforderung in Höhe von 3 Nettomonatsmieten. In Abstimmung mit dem Vermieter kann der Mieter eine Kautionsversicherung oder eine Bankbürgschaft hinterlegen. Die Höhe der Kaution soll auf ein separates Konto überwiesen werden.
Wir verwenden den Mietvertrag von Haus und Grund, der online erhältlich und deswegen immer auf dem aktuellen Stand ist.

Schlüssel: Der Eigentümer übergibt alle ihm vorhandenen Schlüssel der Eigentumswohnung dem Mieter.

Möbliert:
Die wesentlichen Punkte aus dem Standardmietvertrag sind entnommen und daraus entsteht ein Vertrag der nur 2 Seiten umfasst.
Bei einer möblierten Wohnung wird in der Regel eine unbefristete Mietzeit vereinbart, die einen Kündigungsausschluss beinhaltet und danach monatlich kündbar ist.

Alle Nebenkosten bei einer Wohnung auf Zeit wie Strom und Internet werden in der Regel zu einem Pauschalpreis zusammengefasst. Oft wird ein Reinigungsdienst turnusmäßig in den Pauschalpreis einkalkuliert.

Kaution: Der Vermieter entscheidet sich zwischen 1 und 3 Monatsmieten pauschal. Manche Eigentümer akzeptieren eine Bankbürgschaft oder eine Firmenbürgschaft (Einverständnis Erklärung der Firma zur Zahlung der Kosten für die Erstattung von nachweislichen Mängeln an der Wohnung.) Beide Parteien erklären sich in der Regel damit einverstanden, dass die Kaution der Unterkunft auf das Mietkonto überwiesen wird.

Es wird die Anzahl der Schlüssel vereinbart. Der Mieter ist darüber informiert, dass je nach Absprache je ein Satz der Schlüssel von dem möblierten Apartment der Vermieter und wenn vorhanden das Reinigungsunternehmen behält.

Der Vermieter hat bei der möblierten Vermietung die Möglichkeit die hohen Kosten für die Einrichtung oder Reparaturen steuerlich abzusetzen.
Bei weiteren Fragen zur möblierten oder unmöblierten Vermietung sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der richtigen Entscheidung für die Vermietung ihrer Eigentumswohnung.

Eure Wohnraumagentur Frankfurt

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