Vereinbarung / Abstimmungen

Mit Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) wurde auch das sog. Bestellerprinzip zum 01.06.2015 eingeführt. Dies führte zu Änderungen bei der Provisionsregelung.

Nunmehr trägt nicht automatisch der Mieter die Kosten für die Provision. Das Bestellerprinzip sieht vor, dass derjenige, der  den Vermittler bestellt und beauftragt, diesen auch bezahlt.  Das Gesetz ist dergestalt formuliert, dass nunmehr der Vermieter, der einen Makler eingeschaltet hat,  in fast allen Fällen als „Besteller“ angesehen wird und damit auch die Provision an den Makler zahlen wird.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen und Sie uns Ihre Wohnung neu anbieten bzw. eine Bestandswohnung freimelden, haben Sie uns im Sinne des Gesetzes bestellt.

Sehen Sie hierzu  nachstehend die erforderlichen Vereinbarungen für möblierte und nicht möblierte Wohnungen sowie unsere zusätzlichen Serviceleistungen und unsere Provisionskalkulation.

Für eine Zusammenarbeit benötigen wir von Ihnen die Vereinbarung unterschrieben zurück. Der Gesetzgeber gibt mit Einführung des Bestellerprinzips die Schriftform zwingend vor (§ 2 Abs.1 WoVermG).

Da der Gesetzgeber eine schriftliche Form zwingend vorsieht, müssen die Zahlungsmodalitäten vorab unterschrieben werden.

Wir bieten viele weitere zusätzliche kostenpflichtige Serviceleistungen an. Bitte sehen Sie hierzu unseren Leistungskatalog.

Über WohnRaumAgentur

Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrungen im Bereich Immobilien und vermitteln Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.

Neben den herkömmlichen Mietwohnungen gehören auch möblierte
Wohnungen auf Zeit zu unserem Portfolie sowie die Vermittlung
von Immobilien zum Kauf und Verkauf.

Unsere jahrelange Expertise ermöglicht uns ein vielfältiges Angebot
von mehreren tausend Wohnungen zu stellen.

Bei allen Fragen rund  um das Thema Wohnen, Mieten und Kaufen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Adresse

WohnRaumAgentur
Voltastraße 76
60486 Frankfurt am Main
Termin nach Vereinbarung
0172-6816774