Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten.
Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten, sondern muss dem Mieter sämtliche Schlüssel übergeben. Hiervon kann nur in Absprache mit dem Mieter eine Ausnahme gemacht werden. Der Eigentümer darf in diesem Fall die Wohnung des Mieters aber nur mit dessen Einwilligung betreten.