05.01.2016

Mietrecht-Mythos 4

Der Mietvertrag wird mit der Unterschrift gültig

Der Mietvertrag wird nicht erst mit dem Einzug gültig, sondern ist bereits mit dessen Unterzeichnung gültig. Ab diesem Zeitpunkt kann der Mieter vom Mietvertrag nicht mehr zurücktreten, sondern muss die Kündigungsfrist einhalten.

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