Aktuelles

In dieser Rubrik möchten wir Sie in Sachen Immobilien allgemein und speziell zum Thema "Wohnen auf Zeit" rund um Frankfurt auf dem Laufenden halten:

17.11.2015

Reduzierte Provision

Für alle nicht möblierten Wohnungen bis einschließlich 31.12.2016

Bei der Vermittlung Ihrer nicht möblierten Wohnung stellen wir nur 1,5 Netto-Monatsmieten Provision in Rechnung und nicht die eigentlich auf dem Markt üblichen 2 Mieten. Dieses Angebot gewähren wir bis einschließlich 31.12.2016.  
04.11.2015

Mietrecht-Mythos 2

Die Mietzeit verkürzt sich nicht automatisch, wenn der Mieter dem Vermieter drei Nachmieter vorschlägt

Mieter müssen sich an die Kündigungsfrist halten. Mangels gesetzlicher Grundlage verkürzt sich die Kündigungsfrist nicht, wenn der Mieter dem Vermieter potenzielle Nachmieter vorschlägt. Dem Vermieter steht es jedoch frei, auf ein solches Angebot einzugehen.
03.11.2015

Neu: Wohnungsgeberbestätigung

Vermieter müssen den Einzug, mit Angabe aller Personen die in die Wohnung einziehen, bestätigen.

Zum 01.November wurde das neue Bundesmeldegesetzt  eingeführt. Folgendes hat sich geändert: Der Vermieter muss seinem Mieter eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen. Der Mieter muss diese Bescheinigung der Meldebehörde vorlegen. Für Wohnen auf Zeit (möbliert) gilt: Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bewohnt, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Nach Ablauf der sechs Monate muss sich...
30.10.2015

Neu: Wohnungsgeberbestätigung

Vermieter müssen den Einzug, mit Angabe aller Personen die in die Wohnung einziehen, bestätigen.

Zum 01. November wurde das neue Bundesmeldegesetz eingeführt. Folgendes hat sich geändert: Der Vermieter muss seinem Mieter eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen. Der Mieter muss diese Bescheinigung der Meldebehörde vorlegen. Für Wohnen auf Zeit (möbliert) gilt: Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bewohnt, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Nach Ablauf der sechs Monate muss sich der Mieter innerhalb...
30.10.2015

Neu: Wohnungsgeberbestätigung

Vermieter müssen den Einzug, mit Angabe aller Personen die in die Wohnung einziehen, bestätigen.

Zum 01.November wurde das neue Bundesmeldegesetzt  eingeführt. Folgendes hat sich geändert: Der Vermieter muss seinem Mieter eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen. Der Mieter muss diese Bescheinigung der Meldebehörde vorlegen. Für Wohnen auf Zeit (möbliert) gilt: Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bewohnt, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Nach Ablauf der sechs Monate muss sich der...
20.10.2015

Beim Immobilienverkauf die Maklerkosten sparen und sich selbst darum kümmern?

Die meisten Immobilien werden nach wie vor über den Makler verkauft

Der Eigentümer einer Immobilie, der einen Verkauf plant,  stellt sich zunächst die Frage, wie sie sich zum höchstmöglichen Preis veräußern lässt. Ein Makler bekommt beim Verkauf seine Provision vom Käufer. Diesen Betrag  wird der Käufer bei der Kalkulation in seine Kaufpreisvorstellung mit einbeziehen. Unter Berücksichtigung der Mehrbezahlung, die der Käufer leistet, liegt die Überlegung des Eigentümers nahe, die Kosten des Maklers einzusparen, um mit dem um die Höhe der Provision...
20.10.2015

Mietrecht-Mythos 1

Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten.

Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel behalten, sondern muss dem Mieter sämtliche Schlüssel übergeben. Hiervon kann nur in Absprache mit dem Mieter eine Ausnahme gemacht werden. Der Eigentümer darf in diesem Fall die Wohnung des Mieters aber nur mit dessen Einwilligung betreten.
16.07.2015

Tipp-Provision

Kennen Sie jemanden der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte ?

Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie in Frankfurt und Umgebung verkaufen oder vermieten möchte teilen Sie uns diese Information mit. Ihr Tipp ist uns was wert.  Kommt  aufgrund Ihres Tipps ein Vertrag zur Vermarktung mit dem Eigentümer zustande, erhalten Sie, im Fall einer erfolgreichen Vermittlung, durch die WohnRaumAgentur eine Tipp-Provision. Haben Sie einen Tipp für uns ?  
15.06.2015

Das Bestellerprinzip gilt nicht beim Verkauf

Verkaufscourtage ist Verhandlungssache

Das zum 01.06.2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum. Der Verkauf von Immobilien ist von dem Gesetz nicht berührt. Die Maklercourtage beim Immobilienverkauf ist wie bisher gesetzlich nicht geregelt. Mit der Folge, das Immobilienverkäufe weiterhin frei verhandelbar sind. Bei einem Verkauf  kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss. Dies ist Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Makler.
29.05.2015

Das „Bestellerprinzip“ tritt zum 01.06.2015 in Kraft

Änderung bei der Provisionsregelung

Mit Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) tritt auch das viel diskutierte „Bestellerprinzip“ zum 1. Juni 2015  in Kraft. Damit einhergehen Änderungen bei der Provisionsregelung. Das Bestellerprinzip sieht vor, dass derjenige, der  den Vermittler bestellt und beauftragt, diesen auch bezahlt. Das Gesetz ist dergestalt formuliert, dass nunmehr der Vermieter, der einen Makler eingeschaltet hat,  in fast allen Fällen als „Besteller“ angesehen wird und damit...

Über WohnRaumAgentur

Wir verfügen über 25 Jahre Erfahrungen im Bereich Immobilien und vermitteln Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.

Neben den herkömmlichen Mietwohnungen gehören auch möblierte
Wohnungen auf Zeit zu unserem Portfolie sowie die Vermittlung
von Immobilien zum Kauf und Verkauf.

Unsere jahrelange Expertise ermöglicht uns ein vielfältiges Angebot
von mehreren tausend Wohnungen zu stellen.

Bei allen Fragen rund  um das Thema Wohnen, Mieten und Kaufen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Adresse

WohnRaumAgentur
Voltastraße 76
60486 Frankfurt am Main
Termin nach Vereinbarung
0172-6816774